Beschwerdemanagement Richtlinie

Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2024
Version: 1.0
1. Einführung
1.1. Diese Richtlinie zur Bearbeitung von Beschwerden beschreibt die Richtlinien und Verfahren, die von (nachfolgend als "wir", "uns", "nomo", die Plattform bezeichnet) für die Bearbeitung von Beschwerden unserer Nutzer festgelegt wurden. Die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffe haben in diesem Beschwerdeverfahren die gleiche Bedeutung, sofern nicht anders definiert. Die Plattform wird von Nomo Trade Limited betrieben, einer International Business Company mit der Nummer 2023-00509 in Saint Lucia. Der eingetragene Sitz befindet sich im Erdgeschoss, The Sotheby Building, Rodney Village, Rodney Bay, Gros-Islet, LC01 401, Saint Lucia. Das Büro befindet sich in der 1344 Mariano Roque Alonso Street, Asunción, 001005, Paraguay.
1.2. nomo hat einen Compliance-Beauftragten benannt, um Nutzerbeschwerden effektiv zu bearbeiten, eine zügige Lösung zu ermöglichen und notwendige Maßnahmen zur Verhinderung wiederkehrender Probleme umzusetzen.
2. Definition
2.1. Eine Beschwerde ist gemäß nomo jede Einwendung oder Unzufriedenheit, die ein Nutzer hinsichtlich der von der Plattform bereitgestellten Dienste äußert. Ein Beschwerdeformular ist dieser Richtlinie beigefügt.
3. Verfahren
3.1. Der Compliance-Beauftragte ist für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden verantwortlich, es sei denn, die Beschwerde betrifft den Compliance-Beauftragten, in diesem Fall wird der Vertreterbeauftragte die Bearbeitung übernehmen.
3.2. Um bei der Bearbeitung von Beschwerden zu helfen, müssen Sie die folgenden Informationen: bereitstellen:
  • Ihre Handelskonto-Nummer.
  • Ihr Name/Nachname/E-Mail-Adresse.
  • Datum des Ereignisses.
  • Grund Ihrer Beschwerde (bitte wählen Sie einen aus):

    - Ausführung von Aufträgen;

    - Qualität oder Mangel an bereitgestellten Informationen;

    - Vertragsbedingungen/Gebühren/Kosten;

    - Allgemeine Verwaltung/Kundendienst;

    - Probleme im Zusammenhang mit der Auszahlung von Geldern;

    - Sonstiger Grund.

  • Details der Person oder Abteilung bei nomo, an die Sie denken, dass die Beschwerde gerichtet werden sollte.
3.3. Alle Nutzerbeschwerden müssen schriftlich eingereicht werden und so detailliert wie möglich die Ereignisse beschreiben, die zur Beschwerde geführt haben. nomo behält sich das Recht vor, mündliche Beschwerden oder Ansprüche ohne wesentliche Details, wie das Datum des Ereignisses, betroffene Positionen und/oder die angeforderte Entschädigung, nicht zu prüfen.
3.4. Der Nutzer kann eine Beschwerde einreichen, indem er diese über eine der folgenden Optionen kommuniziert:

E-Mail: support@nomotrade.com
Postanschrift: Nomo Trade Limited, Erdgeschoss, The Sotheby Building, Rodney Village, Rodney Bay, Gros-Islet, LC01 401, Saint Lucia
3.5. Nach Erhalt der Beschwerde des Nutzers wird der Compliance-Beauftragte innerhalb von 7 Werktagen eine schriftliche Bestätigung senden.
3.6. nomo strebt an, innerhalb von 14 Tagen eine endgültige Antwort zu geben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Compliance-Beauftragte den Nutzer schriftlich benachrichtigen, die Gründe für die Verzögerung angeben und einen voraussichtlichen Lösungszeitraum nennen.
3.7. Eine endgültige Antwort sollte dem Nutzer innerhalb von 60 Werktagen ab dem Datum der Beschwerdeeinreichung gegeben werden.
3.8. Wenn der Beschwerdeführer mit der endgültigen Antwort von nomo weiterhin unzufrieden ist, kann er die Beschwerde zusammen mit einer Kopie der endgültigen Antwort an die Financial Services Regulatory Authority (FSRA) zur weiteren Prüfung weiterleiten.
3.9. Kontaktdaten der Financial Services Regulatory Authority

Postanschrift: 6. Etage, Francis Compton Building, Waterfront, Castries, St. Lucia W.I
E-Mail: finsersup@gosl.gov.lc
Telefon: (758) 468-2990
Fax: (758) 451-7655
Website: https://fsrastlucia.org
4. Definition
4.1. Nutzer sollten alle relevanten Dokumente und alle vom Compliance-Beauftragten angeforderten zusätzlichen Informationen bereitstellen, um eine ordnungsgemäße Aufzeichnungssammlung und eine zeitnahe Beschwerdebearbeitung sicherzustellen.
4.2. Alle Aufzeichnungen werden sicher gespeichert und in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren aufbewahrt.